Zum Schutz Ihres Betriebs als auch Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer in Deutschland zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde ins Leben gerufen, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die SiFa Ihren Betrieb betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsschutz können wir Ihnen die effizienteste Lösung anbieten.
Wir arbeiten für Sie praxisorientiert und verbessern so den Arbeitsschutz, Mitarbeitergesundheit und damit auch die Effizienz Ihrer Firma.
Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit für Arbeitsschutz, Betriebsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Angestellten bei Bedarf.
Jede Sicherheitsfachkraft der Hermann Ingenieure GmbH wird ständig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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