Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Bereits ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der SiFa übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Entscheidung zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Inanspruchnahme eines externen Anbieters erfordert eine umfassende Betrachtung.
Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Nutzen der engen Vernetzung mit betrieblichen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Sicherheitskultur.
Mit einem umfangreichen Wissensspektrum aus verschiedenen Industriebereichen und Erfahrungen aus zahlreichen Betrieben, kann ein externer Anbieter weitreichende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen bereitstellen.
Dies gewährleistet nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Analyse und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail zeitnah bei Ihnen.
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