Oschersleben (Bode): Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Wofür brauche ich Arbeitsschutz für unseren Betrieb?

Deutschlandweit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gesundheit aller Angestellten. Die DGUV schreibt vor, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird.

Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 schützen täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft setzt sich aus Präsenz- und Praktikumsphase zusammen und ist nicht nur Ingenieuren oder Technikern vorbehalten.

Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist arbeitsorientierte Planung von größter Wichtigkeit.

Wofür benötige ich eine Sicherheitsfachkraft in meinem Betrieb?

Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert.

Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenverantwortlich von der Sifa übernommen.

Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.

Was können wir tun, um Ihrem Unternehmen Rund um das Thema Betriebssicherheit in Ihrer Nähe zu assistieren?

Da wir jahrelange Erfahrungen im Arbeitsschutz vorweisen können, bieten wir Ihnen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis ausreichend zu schützen.

Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.

Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neusten Stand und können Ihnen höchste Effizienz und Rechtssicherheit gewährleisten.

Wie erhalte ich ein passendes Angebot in meiner Nähe?

Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.

Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.

Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail direkt bei Ihnen.

Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.