In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Präferenz für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine genau überdachte Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Abläufe haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Sicht auf die Sicherheitsaspekte des Unternehmens bringen.
Mit umfangreichem Know-how aus diversen Industriebereichen und angehäuften Praxiserfahrungen verschiedener Unternehmen, kann ein externer Anbieter umfassende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht, sondern auch eine unparteiische Analyse und Ratschläge zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
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