In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit implementiert.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben kennenzulernen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine praxisnahe Umsetzung wichtig, um Gesundheit und Produktivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb.
Dabei fertigt die Sifa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Erweiterung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Firma eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von größter Wichtigkeit.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Ihres Betriebs sorgen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen ständig Weiterbildungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unsere Mitarbeiter beginnen direkt mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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