Zum Schutz Ihres Betriebs sowie Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV sind vonnöten um die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer Deutschlandweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde gebildet, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Firma eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von größter Wichtigkeit.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Ihres Betriebs sorgen.
Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit der Hermann Ingenieure GmbH wird ständig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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