In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihren Betrieb betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Die Präferenz für eine interne Sifa oder einen externen Dienstleister erfordert eine sorgfältig abgewogene Abwägung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Verständnis der internen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine frische Sicht auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.
Mit umfangreichem Wissen aus unterschiedlichen Industriebereichen und erworbenen Erfahrungswerten verschiedener Unternehmen, kann ein Drittanbieter umfassende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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