Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine genaue Überlegung vonnöten, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein externer Service die passende Entscheidung ist.
Interne Sifas sind eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen frischen Einblick und eine breitere Perspektive in die unternehmenseigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner weitgefächerten Expertise aus unterschiedlichen Sektoren und der erworbenen Erfahrung aus diversen Unternehmen, kann ganzheitliche, neuartige und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen klaren Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Analyse und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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