Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Bereits ab dem ersten Arbeitnehmer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihr Unternehmen betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Die Bevorzugung für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit weitreichendem Know-how aus diversen Industriebereichen und erworbenen Praxiserfahrungen zahlreicher Unternehmen, kann ein externer Anbieter ganzheitliche, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Beratung zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
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