Zum Schutz Ihres Betriebs und Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde geschaffen, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die SiFa Ihr Unternehmen betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erledigten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Da wir jahrelange Erfahrungen in der Arbeitssicherheit vorweisen können, bieten wir Ihnen die effizienteste Lösung für Ihr Unternehmen.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Jede Sicherheitsfachkraft der Hermann Ingenieure GmbH wird regelmäßig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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