Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der Sifa übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine gründliche Überlegung vonnöten, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die geeignete Entscheidung ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen innovativen Blick und eine umfassendere Perspektive in die betriebseigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner weitgefächerten Expertise aus verschiedenen Branchen und der angehäuften Erfahrungswerte aus diversen Firmen, kann ganzheitliche, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen klaren Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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