In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine genaue Analyse erforderlich, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein externer Anbieter die richtige Option ist.
Interne Sifas sind eng mit den unternehmensinternen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen frischen Blickwinkel und eine weitreichende Betrachtungsweise in die betriebseigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner breiten Wissen aus unterschiedlichen Sektoren und der gesammelten Erkenntnisse aus vielfältigen Firmen, kann weitreichende, innovative und technisch aktuelle Sicherheitslösungen anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen signifikanten Vorteil in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unvoreingenommene Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsabläufe.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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