Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der Sicherheitsfachkraft übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine gründliche Überlegung vonnöten, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die geeignete Wahl ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den betrieblichen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen neuen Blick und eine umfassendere Sichtweise in die unternehmenseigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner weitgefächerten Expertise aus unterschiedlichen Industrien und der angehäuften Erfahrungswerte aus zahlreichen Unternehmen, kann ganzheitliche, innovative und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen klaren Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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