Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie erfüllen den Zweck Ihren Betrieb und Ihren Arbeitnehmer abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal werden Sicherheitsfachkraft genannt.
Am wichtigsten dabei sind realistische Planungen, die Gesundheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihren Betrieb und erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sicherheitsfachkraft bei der Umstellung der nötigen Maßnahmen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Sicherheitsfachkräfte durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitsschutz und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso sorgen sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Wir bilden unsere Mitarbeiter regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Website.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Daten fehlen, kontaktieren wir Sie sofort, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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