Zum Schutz Ihres Betriebs sowie Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV sind vonnöten um die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer in Deutschland zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde gebildet, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Firma betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erledigten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Ihr Unternehmen garantiert die beste Betreuung.
Lassen Sie uns die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften managen und schaffen Sie so ein sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld für Ihre wertvollen Angestellten.
Unsere geschulten Fachkräfte für Arbeitssicherheit fertigen vollständige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, geplanter und durchgeführter Maßnahmen an und gewährleisten so die Rechtssicherheit Ihres Betriebs vor der BG.
Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit der Hermann Ingenieure GmbH wird regelmäßig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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