In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Es gilt, eine sorgfältige Option zwischen der Beschäftigung einer internen Sifa und dem Gebrauch eines außerbetrieblichen Services zu entscheiden.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind sicherlich eng mit den Firmenprozessen verwoben, aber eine externe Sicherheitsfachkraft bringt oft eine frische Sicht und weitreichende Sicht auf das Thema Sicherheitskultur.
Aufgrund ihres umfassenden Fachwissens aus unterschiedlichen Sektoren und der Erfahrungswerte aus diversen Firmen, sind externe Dienstleister in der Lage, weitreichende, innovative und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anzubieten.
Dies bietet einen erheblichen Mehrwert für die Arbeitssicherheit und erlaubt eine objektive Auswertung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
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