Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Bereits ab dem ersten Arbeitnehmer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihr Unternehmen betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Es ist eine genaue Überlegung erforderlich, ob eine interne Sifa oder ein externer Anbieter die richtige Wahl ist.
Interne Sifas sind eng mit den betrieblichen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen innovativen Blickwinkel und eine weitreichende Sichtweise in die unternehmenseigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner weitgefächerten Wissen aus diversen Branchen und der gesammelten Erkenntnisse aus zahlreichen Unternehmen, kann umfassende, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen klaren Vorteil in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
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