Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Angestellten zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Erfüllung von Vorschriften machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der Sifa übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Erstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Bevorzugung für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine genau überdachte Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit weitreichendem Know-how aus diversen Industriebereichen und angehäuften Praxiserfahrungen zahlreicher Firmen, kann ein externer Dienstleister weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
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