Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Bereits ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der Sicherheitsfachkraft übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Vorliebe für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen externen Service erfordert eine genau überdachte Betrachtung.
Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit breitem Know-how aus diversen Sektoren und angehäuften Praxiserfahrungen vieler Unternehmen, kann ein Drittanbieter umfassende, fortschrittliche und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unvoreingenommene Begutachtung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail zeitnah bei Ihnen.
Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden