In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Unternehmens und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Gesetze kennenzulernen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine realistische Durchführung wichtig, um Gesundheit und Effektivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb.
Dabei erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Da wir jahrelange Erfahrungen in der Arbeitssicherheit vorweisen können, bieten wir Ihnen die effizienteste Lösung für Ihr Unternehmen.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Unsere Mitarbeiter besuchen ständig Schulungen, um in allen Themengebieten des Arbeitsschutzes immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen direkt mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Daten fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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