In Deutschland verpflichtet das Gesetz Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Planungen, die Sicherheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihren Betrieb und erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sicherheitsfachkraft bei der Umstellung der erforderlichen zur Sicherung Ihrer Arbeitssicherheit.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Sicherheitsfachkräfte verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf zu decken.
Es ist eine genaue Betrachtung vonnöten, ob eine interne Sifa oder ein externer Anbieter die geeignete Option ist.
Interne Sifas sind eng mit den firmeninternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen innovativen Blickwinkel und eine umfassendere Betrachtungsweise in die firmeneigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner umfangreichen Expertise aus diversen Branchen und der gesammelten Erfahrungswerte aus vielfältigen Betrieben, kann ganzheitliche, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen deutlichen Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Beratung zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Website.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie sofort, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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