Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine realistische Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrer Firma.
Dabei erstellt die SiFa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Es ist eine gründliche Analyse notwendig, ob eine interne Sifa oder ein außerbetrieblicher Service die richtige Entscheidung ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den unternehmensinternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen frischen Einblick und eine weitreichende Perspektive in die firmeneigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner breiten Kenntnis aus diversen Sektoren und der erworbenen Erkenntnisse aus diversen Betrieben, kann ganzheitliche, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen signifikanten Mehrwert in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Daten fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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