Garrel: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Nur so kann jedem Mitarbeiter ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Relevanz.

Wobei hilft mir eine Sicherheitsfachkraft und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens

Die SiFa betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu verbessern.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen externer und interner Sifa

Die Vorliebe für eine interne Sifa oder einen externen Anbieter erfordert eine genau überdachte Betrachtung.

Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Verständnis der internen Abläufe haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Sicht auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.

Mit breitem Wissen aus unterschiedlichen Branchen und angehäuften Praxiserfahrungen verschiedener Betrieben, kann ein Drittanbieter weitreichende, innovative und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.

So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine objektive Analyse und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.

Passende Sicherheitsfachkräfte in Garrel

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Bearbeitung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.