Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihren Betrieb betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Es gilt, eine sorgfältige Option zwischen der Beschäftigung einer internen Sifa und dem Gebrauch eines externen Dienstleisters zu entscheiden.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind sicherlich eng mit den Firmenprozessen verwoben, aber eine externe Sicherheitsfachkraft bringt oft eine frische Sicht und breitere Sicht auf das Thema Sicherheitskultur.
Aufgrund ihres umfassenden Fachwissens aus unterschiedlichen Sektoren und der Erfahrungen aus vielen Firmen, sind externe Anbieter in der Lage, weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anzubieten.
Dies bietet einen erheblichen Mehrwert für die Arbeitssicherheit und erlaubt eine unvoreingenommene Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Betriebsverfahren.
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