Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Mitarbeitern.
Bereits ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Sicherheitsfachkraft schriftlich bestellt werden.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist arbeitsorientierte Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenverantwortlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Entscheidung zwischen einer internen Sifa und der Nutzung eines externen Anbieters erfordert eine umfassende Analyse.
Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Vorteil der engen Verbindung mit unternehmensinternen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Sicherheitskultur.
Mit einem umfangreichen Kenntnisspektrum aus diversen Sektoren und Erfahrungen aus zahlreichen Unternehmen, kann ein externer Anbieter weitreichende, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte bereitstellen.
Dies gewährleistet nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine objektive Auswertung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail direkt bei Ihnen.
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