Zum Schutz Ihres Unternehmens als auch Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Deutschlandweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde ins Leben gerufen, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine praxisnahe und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihren Betrieb betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Da wir jahrelange Erfahrungen im Arbeitsschutz vorweisen können, bieten wir Ihnen die beste Lösung für Ihr Unternehmen.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis effektiv zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird ständig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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