Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Arbeitnehmern.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Auswahl zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Beauftragung eines externen Services erfordert eine tiefgreifende Untersuchung.
Zwar haben interne Sifas den Nutzen der engen Vernetzung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die betriebliche Sicherheitskultur.
Mit einem weitreichenden Wissensspektrum aus unterschiedlichen Sektoren und Praxiswissen aus vielen Firmen, kann ein externer Anbieter weitreichende, neuartige und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.
Dies garantiert nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Betriebsverfahren.
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