Ebersberg: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Unternehmens und Ihren Arbeitnehmern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Unternehmen?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma

Die SiFa betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen externer und interner Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Wahl zwischen einer internen Sifa und der Nutzung eines externen Services erfordert eine umfassende Analyse.

Zwar haben interne Sicherheitsfachkräfte den Nutzen der engen Verbindung mit unternehmensinternen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die unternehmenseigene Arbeitssicherheit.

Mit einem breiten Kenntnisspektrum aus diversen Sektoren und Praxiswissen aus zahlreichen Unternehmen, kann ein externer Dienstleister ganzheitliche, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen bereitstellen.

Dies ermöglicht nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine objektive Analyse und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsverfahren.

Wo finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ebersberg?

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Fertigstellung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.