In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Umsetzung wichtig, um Gesundheit und Effektivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb.
Dabei schafft die SiFa das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Ergänzung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Die Bevorzugung für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Anbieter erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Know-how aus diversen Branchen und erworbenen Praxiserfahrungen vieler Unternehmen, kann ein Drittanbieter ganzheitliche, innovative und technologisch fortschrittliche Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unser Vertrieb beginnt direkt mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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