In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihren Betrieb und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine genaue Betrachtung vonnöten, ob eine interne Sifa oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die richtige Option ist.
Interne Sifas sind eng mit den firmeninternen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen innovativen Blick und eine weitreichende Betrachtungsweise in die betriebseigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner umfangreichen Expertise aus diversen Branchen und der angehäuften Erkenntnisse aus vielfältigen Firmen, kann weitreichende, neuartige und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen deutlichen Nutzen in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Analyse und Ratschläge zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
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