Zum Schutz Ihres Betriebs und Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV sind vonnöten um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde geschaffen, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihr Unternehmen betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Betriebsmedizin und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu nachhaltiger Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso kümmern sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird regelmäßig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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