In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben zu verstehen und diese umzusetzen.
Dabei ist eine praxisnahe Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrer Firma.
Dabei fertigt die Sicherheitsfachkraft das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Firma eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen regelmäßig Fortbildungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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