Zum Schutz Ihrer Firma sowie Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde gebildet, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitsschutz und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso sorgen sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird ständig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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