Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Bevorzugung für eine interne Sifa oder einen externen Anbieter erfordert eine genau überdachte Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Verständnis der betrieblichen Abläufe haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Wissen aus diversen Branchen und angehäuften Praxiserfahrungen zahlreicher Unternehmen, kann ein externer Anbieter umfassende, innovative und technisch aktuelle Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht, sondern auch eine objektive Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
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