Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie erfüllen den Zweck Ihre Firma und Ihren Mitarbeiter abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal werden Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt.
Am wichtigsten dabei sind praxisnahe Durchführungen, die Sicherheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihre Firma und erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sicherheitsfachkraft bei der Umgestaltung der erforderlichen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Sicherheitsfachkräfte ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Da wir jahrelange Erfahrungen in der Arbeitssicherheit vorweisen können, bieten wir Ihnen die effizienteste Lösung für Ihren Betrieb.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Wir bilden unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Internetseite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie direkt, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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