Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sifa betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Auswahl zwischen einer internen Sifa und der Nutzung eines außerbetrieblichen Dienstleisters erfordert eine umfassende Betrachtung.
Zwar haben interne Sifas den Vorteil der engen Vernetzung mit firmeninternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Einblicke und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Sicherheitskultur.
Mit einem weitreichenden Kenntnisspektrum aus diversen Branchen und Erfahrungswerten aus zahlreichen Betrieben, kann ein externer Dienstleister umfassende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.
Dies garantiert nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
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Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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