Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Mitarbeiter zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildete Fachkräfte werden Sicherheitsfachkraft genannt.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Durchführungen, die Sicherheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihre Firma und erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umgestaltung der erforderlichen zur Sicherung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Anfertigung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Sicherheitsfachkräfte durch externe Sicherheitsfachkräfte verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Betriebsmedizin und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu nachhaltiger Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso kümmern sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Wir bilden unsere Sicherheitsfachkräfte regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Internetseite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Anfertigung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie direkt, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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