Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Sicherheitsfachkräfte sind unabdingbar, um Ihr Unternehmen und Ihren Mitarbeiter zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es gilt, eine genaue Entscheidung zwischen der Anstellung einer internen Sicherheitsfachkraft und dem Einsatz eines außerbetrieblichen Services zu treffen.
Interne Sifas sind sicherlich eng mit den Unternehmensprozessen verwoben, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt oft eine frische Perspektive und weitreichende Betrachtung auf das Thema Arbeitssicherheit.
In Anbetracht ihres fundierten Fachkenntnisse aus diversen Branchen und der Erkenntnisse aus diversen Unternehmen, sind externe Anbieter in der Lage, umfassende, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte anzubieten.
Dies liefert einen signifikanten Vorteil für die Arbeitssicherheit und ermöglicht eine unparteiische Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
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