Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Entscheidung zwischen einer internen Sifa und der Inanspruchnahme eines außerbetrieblichen Services erfordert eine tiefgreifende Analyse.
Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Nutzen der engen Verbindung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft neue Einblicke und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die unternehmenseigene Arbeitssicherheit.
Mit einem umfangreichen Kenntnisspektrum aus verschiedenen Sektoren und Praxiswissen aus vielen Unternehmen, kann ein externer Dienstleister umfassende, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen bereitstellen.
Dies gewährleistet nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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