Zum Schutz Ihrer Firma und Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter in Deutschland zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde geschaffen, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die SiFa Ihr Unternehmen betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erledigten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsschutz können wir Ihnen die optimale Lösung anbieten.
Wir arbeiten stets praxisorientiert und verbessern so die Arbeitssicherheit, Mitarbeitergesundheit und damit auch die Effizienz Ihrer Firma.
Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Mitarbeiter bei Bedarf.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird ständig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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