Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Es gilt, eine sorgfältige Option zwischen der Anstellung einer internen Sifa und dem Verwendung eines externen Services zu entscheiden.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind sicherlich eng mit den Firmenprozessen verwoben, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt oft eine frische Sicht und breitere Betrachtung auf das Thema Sicherheitskultur.
Aufgrund ihres umfassenden Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Industriebereichen und der Erkenntnisse aus diversen Firmen, sind externe Anbieter in der Lage, weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte anzubieten.
Dies bietet einen erheblichen Vorteil für die Arbeitssicherheit und befähigt eine unparteiische Analyse und Ratschläge zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
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