Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die SiFa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Entscheidung zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Inanspruchnahme eines außerbetrieblichen Services erfordert eine gründliche Untersuchung.
Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Nutzen der engen Verbindung mit betrieblichen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die betriebliche Sicherheitskultur.
Mit einem umfangreichen Wissensspektrum aus verschiedenen Industriebereichen und Praxiswissen aus verschiedenen Firmen, kann ein externer Anbieter ganzheitliche, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.
Dies gewährleistet nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Auswertung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
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