Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Sicherheitsfachkräfte sind unabdingbar, um Ihr Unternehmen und Ihren Arbeitnehmer abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es gilt, eine genaue Entscheidung zwischen der Anstellung einer internen Sifa und dem Gebrauch eines außerbetrieblichen Anbieters zu entscheiden.
Interne Sifas sind sicherlich eng mit den Unternehmensprozessen verwoben, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt oft eine neue Sicht und weitreichende Betrachtung auf das Thema Sicherheitskultur.
In Anbetracht ihres fundierten Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Sektoren und der Erkenntnisse aus zahlreichen Firmen, sind Drittanbieter in der Lage, weitreichende, neuartige und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen anzubieten.
Dies liefert einen signifikanten Vorteil für die Sicherheit am Arbeitsplatz und erlaubt eine unparteiische Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
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