Arnsberg: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Nur so kann jedem Mitarbeiter ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Relevanz.

Wobei hilft mir eine Sicherheitsfachkraft und welche Vorteile bringt sie mit sich?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens

Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihren Betrieb und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu verbessern.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.

Unterschiede zwischen externer und interner Sifa

Die Vorliebe für eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen außerbetrieblichen Anbieter erfordert eine wohlüberlegte Entscheidung.

Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Erfahrung der internen Prozesse haben, kann eine externe Sicherheitsfachkraft oft eine neue Betrachtung auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.

Mit breitem Fachwissen aus unterschiedlichen Branchen und gesammelten Erfahrungen zahlreicher Betrieben, kann ein externer Anbieter umfassende, innovative und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.

So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine objektive Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.

Günstige Sicherheitsfachkräfte in Arnsberg

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Bearbeitung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.