In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit implementiert.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben zu verstehen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine praxisnahe Umsetzung wichtig, um Gesundheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Firma.
Dabei fertigt die SiFa das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihren Betrieb eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Sicherheitsfachkräfte jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen regelmäßig Fortbildungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt direkt mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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