Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht beschützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihren Betrieb und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine tiefgehende Betrachtung notwendig, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein außerbetrieblicher Service die geeignete Option ist.
Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eng mit den firmeninternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen innovativen Einblick und eine umfassendere Betrachtungsweise in die firmeneigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein externer Anbieter, mit seiner umfangreichen Kenntnis aus verschiedenen Branchen und der erworbenen Erfahrungswerte aus vielfältigen Betrieben, kann weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitslösungen anbieten.
Dies sichert nicht nur einen deutlichen Mehrwert in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
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