Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie erfüllen den Zweck Ihr Unternehmen und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal werden Sicherheitsfachkraft genannt.
Am wichtigsten dabei sind praxisnahe Umsetzungen, die Gesundheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihr Unternehmen und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sicherheitsfachkraft bei der Umsetzung der nötigen Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Arbeitssicherheit.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Sicherheitsfachkräfte durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf zu decken.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsschutz können wir Ihnen die optimale Lösung anbieten.
Wir arbeiten jederzeit praxisorientiert und verbessern so die Arbeitssicherheit, Mitarbeitergesundheit und damit auch die Effizienz Ihrer Firma.
Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Mitarbeiter bei Bedarf.
Wir bilden unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Seite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie zeitnah, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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