Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist arbeitsorientierte Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenverantwortlich von der Sifa übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Präferenz für eine interne Sifa oder einen außerbetrieblichen Service erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Verständnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.
Mit umfangreichem Wissen aus diversen Sektoren und erworbenen Praxiserfahrungen zahlreicher Betrieben, kann ein externer Dienstleister weitreichende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht, sondern auch eine unvoreingenommene Begutachtung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail direkt bei Ihnen.
Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden