Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Umsetzung wichtig, um Sicherheit und Effektivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrer Firma.
Dabei schafft die Sifa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Es ist eine genaue Überlegung notwendig, ob eine interne Sifa oder ein externer Anbieter die geeignete Entscheidung ist.
Interne Sifas sind eng mit den betrieblichen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen neuen Blickwinkel und eine umfassendere Perspektive in die betriebseigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner weitgefächerten Kenntnis aus diversen Industrien und der gesammelten Erfahrungswerte aus diversen Firmen, kann umfassende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen klaren Mehrwert in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin und Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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