Deutschlandweit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gesundheit aller Angestellten. Die DGUV schreibt vor, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird.
Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 schützen täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft setzt sich aus Präsenz- und Praktikumsphase zusammen und ist nicht nur Ingenieuren oder Technikern vorbehalten.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist praxisnahe Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden selbstständig von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsschutz können wir Ihnen die beste Lösung anbieten.
Wir arbeiten stets praxisorientiert und verbessern so die Sicherheit, Mitarbeitergesundheit und damit auch die Effizienz Ihres Unternehmens.
Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Angestellten bei Bedarf.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neusten Stand und können Ihnen höchste Effizienz und Rechtssicherheit gewährleisten.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail sofort bei Ihnen.
Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.
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